Ab dem 12.1.2022 gibt bei Veranstaltungen allgemein 2G Plus.
- Besucher*innen ab 14 Jahren müssen geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen.
- Die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises entfällt für Personen die entweder eine Auffrischimpfung (Booster) nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben (dies gilt ab dem Tag der Auffrischimpfung) oder nach doppelter Impfung und Nachweis des Genesenenstatus.
- Auch für Schüler*innen ab 14 Jahren entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises, wenn sie den Nachweis eines Schulbesuchs erbringen.
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht.